
Wir machen unseren Mofa-Führerschein: die Mofa-AG an unserer Schule
Verkehrserziehung ist ein wesentlicher Bestandteil des Erziehungs- und Unterrichtsauftrags der Schule für Erziehungshilfe. Wir haben verkehrsspezifische Kenntnisse zu vermitteln und unsere Schülerinnen und Schüler auf die verantwortungsbewusste Teilnahme am Straßenverkehr vorzubereiten.
Das Mofa ist das erste motorisierte Fahrzeug, mit dem Jugendliche am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können. Daher ist es geradezu selbstverständlich, dass wir an unserer Schule jährlich zwei Kurse zum Erwerb des Mofa-Führerscheins anbieten. Am Mofa-Kurs, der sich über ein Schulhalbjahr erstreckt, können Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die spätestens drei Monate nach Ablegen der Mofaprüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben. Für den ausbildungspraktischen Teil bietet unser Schulhof ein geeignetes Übungsgelände zum Training motorischer und technischer Fertigkeiten zur Benutzung des Mofas im Straßenverkehr. Es steht zusätzlich ein großer Asphaltplatz zur Verfügung. Dabei geht es um die Koordination von Wahrnehmungs- und Denkleistung sowie motorischen Leistungen. Zurzeit stehen uns fünf Mofas zur Verfügung, die über den Schuletat bzw. über Spendengelder angeschafft wurden und regelmäßig gewartet werden, um den Sicherheitsanforderungen zu genügen. In der Schule bieten wir die Möglichkeit dreimal die theoretische Prüfung abzulegen. Danach wird eine Ausbildungsbescheinigung erstellt, mit der jeder so oft er möchte beim TÜV die Prüfung wiederholen kann.
Im theoretischen Teil des Mofa-Kurses vermitteln wir nicht nur grundlegende Verkehrsregeln. Besonderen Wert legen wir darüber hinaus auf die sozialen Regeln, Werte und Einstellungen, um unsere Jugendlichen zu verantwortungsbewussten und selbstkritischen Verkehrsteilnehmern auszubilden. Dabei werden die Lerninhalte beider Ausbildungsteile eng miteinander verzahnt. Die Kurskonzeption ist handlungsorientiert.
Neben den regulären Unterrichtsfächern ist der Mofa-Kurs fester Bestandteil unseres Stundenplanes zur Förderung unserer Schülerinnen und Schüler.
Das Tragen eines Helmes ist Voraussetzung.
Verkehrserziehung ist ein wesentlicher Bestandteil des Erziehungs- und Unterrichtsauftrags der Schule für Erziehungshilfe. Wir haben verkehrsspezifische Kenntnisse zu vermitteln und unsere Schülerinnen und Schüler auf die verantwortungsbewusste Teilnahme am Straßenverkehr vorzubereiten.
Das Mofa ist das erste motorisierte Fahrzeug, mit dem Jugendliche am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können. Daher ist es geradezu selbstverständlich, dass wir an unserer Schule jährlich zwei Kurse zum Erwerb des Mofa-Führerscheins anbieten. Am Mofa-Kurs, der sich über ein Schulhalbjahr erstreckt, können Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die spätestens drei Monate nach Ablegen der Mofaprüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben. Für den ausbildungspraktischen Teil bietet unser Schulhof ein geeignetes Übungsgelände zum Training motorischer und technischer Fertigkeiten zur Benutzung des Mofas im Straßenverkehr. Es steht zusätzlich ein großer Asphaltplatz zur Verfügung. Dabei geht es um die Koordination von Wahrnehmungs- und Denkleistung sowie motorischen Leistungen. Zurzeit stehen uns fünf Mofas zur Verfügung, die über den Schuletat bzw. über Spendengelder angeschafft wurden und regelmäßig gewartet werden, um den Sicherheitsanforderungen zu genügen. In der Schule bieten wir die Möglichkeit dreimal die theoretische Prüfung abzulegen. Danach wird eine Ausbildungsbescheinigung erstellt, mit der jeder so oft er möchte beim TÜV die Prüfung wiederholen kann.
Im theoretischen Teil des Mofa-Kurses vermitteln wir nicht nur grundlegende Verkehrsregeln. Besonderen Wert legen wir darüber hinaus auf die sozialen Regeln, Werte und Einstellungen, um unsere Jugendlichen zu verantwortungsbewussten und selbstkritischen Verkehrsteilnehmern auszubilden. Dabei werden die Lerninhalte beider Ausbildungsteile eng miteinander verzahnt. Die Kurskonzeption ist handlungsorientiert.
Neben den regulären Unterrichtsfächern ist der Mofa-Kurs fester Bestandteil unseres Stundenplanes zur Förderung unserer Schülerinnen und Schüler.
Das Tragen eines Helmes ist Voraussetzung.